50.2 Hz-Problematik

Lange Zeit wurde von Wechselrichtern für Photovoltaikanlagen gefordert, dass sie bei einer Überfrequenz im Stromnetz von 50,2 Hz automatisch abschalten. Mittlerweile speisen jedoch so viele Photovoltaikanlagen in das Stromnetz ein, dass deren schlagartige Abschaltung die Stabilität des Netzes gefährden würde. Eine kritische Situation des Stromnetzes oder sogar ein europaweiter Stromausfall (Blackout) wären nicht auszuschließen (50,2 Hz-Problematik). Zu Beseitigung dieser Systemgefährdung ist eine Nachrüstung von rd. 315.000 Bestandsanlagen notwendig geworden. Es ist erforderlich, die Wechselrichter dieser PV-Anlagen dahingehend umzurüsten, dass sich die Anlagen nicht alle bei einem Frequenzwert von 50,2 Hertz, sondern bei unterschiedlichen Frequenzwerten ausschalten. Die rechtliche Grundlage für die Nachrüstung bildet die Systemstabilitätsverordnung (SysStabV), die am 26. Juli 2012 in Kraft getreten ist. Mit der Verordnung werden die Betreiber von Verteilungsnetzen verpflichtet, die erforderlichen Nachrüstungen durch von ihnen beauftragte Fachkräfte auszuführen. Dieser Prozess soll bis spätestens Ende 2014 abgeschlossen sein. Die Betreiber der PV-Anlagen werden verpflichtet, die Nachrüstung zu ermöglichen und gegebenenfalls erforderliche Informationen zu liefern. Die Kosten werden je zur Hälfte über die EEG-Umlage und die Netzentgelte weitergegeben, so dass sie letztlich von den Stromkunden getragen werden.

Quelle: energie.de 2015

 

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