Barausgleich/Barabrechnung (Cash settlement)
Bezeichnung für Barausgleich bei Erfüllung einer Kontraktverpflichtung aus Option- oder Terminkontrakten, wenn ein physische Lieferung des Basisinstruments nicht vorgesehen ist.
Barausgleich bei Optionsscheinen. Hier ist mit der Optionsausübung kein physischer Vorgang verbunden. Der Optionsscheininhaber erhält die Differenz zwischen dem aktuellen Markt- und Basiswert ausgezahlt.

 

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