Clearingstelle, Clearing House
Die Clearingstelle bzw. das Clearing House der Börse tritt immer in das vertragliche Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer ein und übernimmt die Abwicklung. Wenn einer der beiden Vertragspartner ausfällt, gleicht die Clearingstelle dies physisch oder finanziell aus. So wird bei Börsengeschäften jederzeit garantiert, dass auch bei Ausfall eines Vertragspartners alle Verpflichtungen erfüllt werden.

 

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