Clearingstelle
Hauptaufgabe der Clearingstelle ist die Bepreisung und Verrechnung der Ausgleichsenergie auf Basis einer vom Regulator genehmigten Berechnungsvorschrift. Die Clearingstelle ruft dabei jeweils am Vortag Unternehmen auf, Angebote für die Lieferung der Ausgleichsenergie abzugeben. Daraus wird dann eine Bieterliste erstellt und dem Regelzonenführer übermittelt, der bei Bedarf die Energie in Reihenfolge der gebotenen Energiepreise abruft. Gemeinsam mit den Marktteilnehmern, den Netzbetreibern und dem Regelzonenführer ist sie für die ordnungsgemässe, neutrale und datenvertrauliche Abwicklung des Marktes für Ausgleichsenergie verantwortlich.

 

< zurück