Glocke
Möglichkeit von Anlagen, sich nach § 25 TEHG zu so genannten Glocken zusammen zu schließen um eine gemeinsame Emissionsberichterstattung durchzuführen. Die Glocke ist dem Pooling ähnlich. Das Pooling dient jedoch dem gemeinsamen Handel mit Emissionsberechtigungen. Die Glocke ist zwar ebenfalls ein solcher Zusammenschluss, allerdings zum Zweck der gemeinsamen administrativen Abwicklung. Sie wird häufig von großen Konzernen gebildet, in der das Mutterunternehmen die Regelungen für ihre Tochterunternehmen übernimmt.

 

< zurück