Klimarahmenkonvention
Ein wichtiger Bestandteil der Klimaschutzpolitik ist die Klimarahmenkonvention, die im Sommer 1992 in Rio de Janeiro von mehr als 150 Staaten gezeichnet wurde und im März 1994 in Kraft trat. Ziel der Konvention ist eine Stabilisierung der Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre.



Auf der 3. Vertragsstaatenkonferenz zur Klimakonvention wurde Ende 1997 das Kyoto-Protokoll verabschiedet, in welchem erstmals rechtsverbindliche Begrenzungs- und Reduktionsverpflichtungen für die Industrieländer festgelegt wurden. Demnach sind die Industrieländer insgesamt dazu verpflichtet, die Emissionen der im Protokoll festgelegten sechs Treibhausgase um mindestens fünf Prozent bis zum Zeitraum 2008-2012 gegenüber dem Niveau von 1990 zu reduzieren. Die Europäische Gemeinschaft hat sich in Kyoto eine Minderung von 8 Prozent zum Ziel gesetzt; im Rahmen der EU-internen Lastenteilung ist Deutschland zur Senkung der sechs Kyoto-Gase um 21 Prozent verpflichtet. Im Vorfeld des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg im August/ September 2002 haben die EU-Staaten das Kyoto-Protokoll ratifiziert. Am 16. Februar 2005 ist das Kyoto-Protokoll in Kraft treten.

 

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