Inhalt der Europäischen Messgeräterichtlinie ist das Aufstellen von Anforderungen, welche die zehn Messgerätearten erfüllen müssen:
MI-001 Wasserzähler MI-002 Gaszähler und Mengenumwerter MI-003 Elektrizitätszähler für Wirkverbrauch MI-004 Wärmezähler MI-005 Messanlagen für die kontinuierliche und dynamische Messung von Flüssigkeiten außer Wasser (Durchflussmesser) MI-006 Selbsttätige Waagen MI-007 Taxameter MI-008 Maßverkörperungen MI-009 Geräte zur Messung von Längen und ihrer Kombinationen MI-010 Abgasanalysatoren