NAP
Nationaler Allokationsplan (engl.: National Allocation Plan)

Der NAP ist ein gesamtwirtschaftlicher Zuteilungsplan für Emissionsberechtigungen. Der NAP I teilt jene für 2005 bis 2007, der NAP II jene für 2008 bis 2012 zu. Ein NAP besteht aus Makro- und Mikroplan. Ziel des Makroplans ist der Nachweis der Erfüllung der jeweiligen nationalen Verpflichtungen im Rahmen des Burden-Sharing. Dafür müssen für alle Makrosektoren (Private Haushalte, Dienstleistungen/Gewerbe, Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr) Ziele festgelegt werden. Für Neuemittenten wird eine Reserve an Emissionsberechtigungen geschaffen. Datengrundlage für den Mikroplan der ersten Handelsperiode 2005-2007 sind die Jahre 2000 bis 2002. Darauf aufbauend werden die Regeln für die Zuteilung der Emissionsberechtigungen auf die einzelnen Anlagen angewandt. Der Erfüllungsfaktor, der historische Emissionen und Emissionsziele zusammenführt, wird ebenfalls berücksichtigt. Nach Abschluss der Arbeiten der nationalen Regierungen prüft die EU-Kommission die NAPs der Mitgliedsstaaten.

 

< zurück