Primärregelung
Zur Aufrechterhaltung der konstanten Netzfrequenz von 50 Hz im europäischen Verbundnetz. Frequenzschwankungen (hervorgerufen durch kurzfristiges Ungleichgewicht von Erzeugung und Verbrauch) werden durch automatische Turbinenregelung in geeigneten Kraftwerken ausgeglichen. Bei Auftreten eines Defizits (z.B. durch einen Kraftwerksausfall) beteiligen sich alle primärgeregelten Kraftwerke des gesamten europäischen Verbundnetzes an diesem Regelvorgang, so daß die einzelnen Kraftwerke nur einen geringen Anteil des Defizits aufbringen muessen (Sekundärregelung).

Siehe auch:
Sekundärregelung

 

< zurück