Unbundling
Gesellschaftsrechtliche und/oder buchhalterische Entflechtung der Funktionen Erzeugung, Stromhandel, Übertragung und Verteilung von Energie. Das Unbundling dient der Vermeidung von Diskriminierungen, Quersubventionen und Wettbewerbsverzerrungen im liberalisierten Energiemarkt.

 

< zurück