27.03.2023
GEG-Novelle: Längere Fristen für Heizungstausch
Ab 2024 sollen neue Heizungen in Deutschland zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Quelle: ASEW

Diese zentrale Anpassung des Gebäudeenergiegesetzes wird aktuell in Deutschland intensiv diskutiert. Denn einige Kreise interpretieren das als faktisches Verbot für neue Öl- und Gasheizungen. In der öffentlichen Diskussion wurde sogar eine Enteignungsdebatte geführt, da auch Betreiber von älteren Bestandsheizungen nach einer bestimmten Frist zum Austausch gegen effizientere, vornehmlich nicht-fossile Alternativen verpflichtet wären.

Beim gestrigen Koalitionsgipfel im Kanzleramt haben die Koalitionsspitzen nun offenbar doch zueinander gefunden. Möglicherweise half der Hinweis auf den Kaolitionsvertrag der drei Partner, in dem das Ziel, mit 65 Prozent erneuerbaren Energien zu heizen, ebenfalls verankert ist.

Dem Vernehmen nach sollen die Austauschfristen für Hauseigentümer im Vergleich zum bekanntgewordenen Referentenentwurf verlängert werden. Der Fokus soll nun vor allem auf der Förderung des Ersatzes ausfallender Öl- und Gas-Heizungen liegen. Dabei soll eine Mischung aus Zuschüssen aus dem bestehenden Klimafonds und massiven Steuererboni die Heizungsbesitzer zum Umstieg auf nicht-fossile Heizungen überzeugen.

Das Potenzial sowohl für Effizienzgewinne als auch Treibhausgas-Einsparungen im Heizsektor ist enorm. Fast drei Viertel der deutschen Haushalte heizen nach Zahlen des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft aktuell mit Gas oder Öl. Zwar werden mittlerweile in mehr als der Hälfte der Neubauten Wärmepumpen als Heizungen verbaut, doch diese machen derzeit noch weniger als drei Prozent der Heizungen insgesamt aus.


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