Bioenergie
Themen
Allgemeines – Recht
Rubriken
Stromerzeugung
Interne Verweise:
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Externe Verweise (Weblinks):
EU
- European Biomass Association (AEBIOM)
- European Biomass Industry Association (EUBIA)
Deutschland
- Bundesverband Bioenergie (BBE)
- DBFZ Deutsches Biomasseforschungszentrum gemeinnützige GmbH
- Wikipedia
Österreich
- Österreichischer Biomasse-Verband
Schweiz
- Biomasse Suisse
Allgemeines
Als Bioenergie bezeichnet man Energie, die aus Biomasse gewonnen wird. Dabei werden verschiedene Energieformen wie Wärme, elektrische Energie oder auch Kraftstoff für Verbrennungsmotoren eingeschlossen. Meist wird auch Biomasse, in der die Energie chemisch gespeichert ist, als Bioenergie bezeichnet. Als Hauptenergiequelle werden Nachwachsende Rohstoffe verwendet. Bisher hat Holz die größte Bedeutung, aber auch landwirtschaftliche Produkte und organische Reststoffe aus unterschiedlichen Bereichen spielen eine zunehmende Rolle.
Bei energetisch verwertbarer Biomasse lassen sich zwei Kategorien unterscheiden:
auf der einen Seite organische Abfälle von Haushalten, Industrie sowie Land- und Forstwirtschaft, wie z. B. biogener Hausmüll, Klärgas aus Klärschla, Tierrestprodukte oder olzabfälle; auf der anderen Seite sog. Energiepflanzen, die ausdrücklich zum Zwecke der Energieerzeugung angebaut werden. Die Verwertung von Biomasse findet vielerorts in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, also bei kombinierter Produktion von Strom und Wärme statt.