23.10.2023
Deutschland: Nächster Schritt zur Preisbremsenverlängerung
Die EU-Kommission hat der Verlängerung der Strom- und Gaspreisbremsen noch nicht zugestimmt. Das Bundeswirtschaftsministerium startet dennoch das Verfahren zur Verlängerung der Preisbremsenverlängerungsverordnung.

Quelle: enerNEWS-Partner energate

Am 23. Oktober sandte das Haus von Minister Robert Habeck (Grünen) einen Änderungsentwurf zur Konsultation an die Verbände. Dieser sieht vor, den Preisdeckel auf den Strom- und Gasverbrauch bis Ende April 2024 zu verlängern. Die Bundesregierung hatte ihn im Jahr 2022 in Folge der Energiepreissteigerungen nach dem russischen Angriff auf die Ukraine beschlossen.

Die Preise seien zwar seit Jahresbeginn 2023 rückläufig, die weitere Entwicklung auf den Energiemärkten aber nicht vorhersehbar, heißt es zur Begründung im Entwurf. "Daher ist nicht sicher auszuschließen, dass Energiepreise auch ohne objektiven Grund unerwartet stark ansteigen." Die Verlängerung der Preisbremse wirke daher wie eine Versicherung für Verbraucher und Unternehmen. Den Staat kostet die Preisbremse laut Entwurf 6,4 Mrd. Euro beim Strom und 7,7 Mrd. Euro beim Gas an Zuschüssen.

Die EU-Kommission muss der Verlängerung der Preisbremsen zustimmen. Das Ministerium weist darauf hin, dass dafür zuerst der temporäre Beihilferahmen verlängert werden muss. Darüber werde die EU-Kommission noch im Oktober entscheiden. Der angepasste Rahmen ist eine Reaktion auf die Energiepreiskrise und ermöglicht mehr staatliche Beihilfen.

Kurze Anhörung

Zum vorliegenden Verordnungsentwurf können sich Verbände kurzfristig bis zum 25. Oktober äußern. Die Bundesregierung soll den Entwurf am 1. November verabschieden, der Bundestag am 15. Dezember darüber abstimmen. 

Die großen Energiewirtschaftsverbände hatten sich unterschiedlich zu dem Thema Preisbremse positioniert. Der VKU hatte für ein Auslaufen der Preisbremsen zum Ende 2023 plädiert, der BDEW für ein Weiterlaufen bis Frühjahr 2024. Einig waren beide darin, die Mehrwertsteuersenkung auf Erdgas ebenfalls bis Frühjahr 2024 zu verlängern. Die Bundesregierung lehnt dies aber ab und will die Mehrwertsteuer auf Gaslieferungen zum 1. Januar 2024 wieder von 7 bis 19 Prozent erhöhen. Über den Schritt muss nun der Bundestag entscheiden.

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