09.11.2023
Deutschland: Regierung einigt sich auf Strompreispaket für produzierende Unternehmen
Die Koalition hat sich auf ein Strompreispaket für produzierende Unternehmen verständigt und dabei eine befristete Senkung der Stromsteuer zur Entlastung der Wirtschaft vereinbart.

Quelle: enerNEWS-Partner MBI Infosource

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hätten sich "auf zusätzliche Entlastungen für Unternehmen in Deutschland für die nächsten fünf Jahre verständigt", teilte das Bundespresseamt mit. "Insbesondere Unternehmen mit besonders stromintensiver Produktion werden von dem Strompreispaket profitieren, auch das produzierende Gewerbe wird entlastet.Die Stromsteuer soll nach den Angaben 2024 und 2025 für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes auf den EU-Mindestwert gesenkt werden. Es bestehe Einigkeit, "dass die Absenkung weitere drei Jahre gelten soll, sofern für die Jahre 2026 bis 2028 eine Gegenfinanzierung im Bundeshaushalt dargestellt werden kann", betonte die Regierung. Sie gehe nun unverzüglich auf den Gesetzgeber zu, damit die Maßnahmen so schnell wie möglich beschlossen würden.

"Wir senken die Stromsteuer radikal, stabilisieren die Netzentgelte und setzen die Strompreiskompensation fort, damit die Unternehmen mit den aktuellen Strompreisen besser zurechtkommen können", erklärte Scholz. "Allein im nächsten Jahr sind das Entlastungen in Höhe von bis zu 12 Milliarden Euro." Wichtig sei auch, dass die Unternehmen nun auf absehbare Zeit Planungssicherheit hätten und von Bürokratie befreit würden. Entscheidend bleibe für den Standort Deutschland, "dass wir konsequent den Ausbau der erneuerbaren Energien und der Stromnetze vorantreiben".

Habeck betonte, es sei "wichtig, dass wir einen gemeinsamen Weg gefunden haben", um die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie "von Mittelstand bis großen Konzernen" zu unterstützen. "Wir schaffen mit den Maßnahmen jetzt für die nächsten Jahre eine Strompreisbrücke für die besonders energieintensive Industrie und für das produzierende Gewerbe."

Lindner erklärte, die Wettbewerbsfähigkeit von Industrie und Mittelstand sei der Regierung "gleichermaßen wichtig". Deshalb senke man die Steuerlast der energieintensiven Betriebe in der Breite. "Die Senkung der Stromsteuer können wir im Bundeshaushalt realisieren", sagte er. Alle Maßnahmen seien im Rahmen der Schuldenbremse finanziert. "Ein Eingriff in den am Markt gebildeten Preis (Industriestrompreis) erfolgt nicht", betonte Justizminister Marco Buschmann (FDP) zudem über den Kurznachrichtendienst "X".

Das Strompreispaket besteht laut Regierung aus mehreren Teilen. Neben der bereits beschlossenen Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte für das erste Halbjahr 2024 werde die Stromsteuer für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes durch eine Erhöhung des Entlastungsbetrages laut Stromsteuergesetz von gegenwärtig 15,37 Euro/MWh respektive 1,537 ct/kWh auf 0,50 Euro/MWh respektive 0,05 ct/kWh herabgesetzt.

In dieser Stromsteuersenkung gehe der bisherige Spitzenausgleich auf und werde damit verstetigt. Davon profitierten nicht nur die Unternehmen, die bislang den Spitzenausgleich nutzen konnten, sondern alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes. Für die Unternehmen, die bislang den Spitzenausgleich geltend machen konnten, entfielen zusätzlich die Bürokratiekosten im Zuge des Spitzenausgleichs. Die bestehenden Regelungen für die Strompreiskompensation im Klima- und Transformationsfonds, die für die rund 350 Unternehmen gelten, die am stärksten im internationalen Wettbewerb stehen, sollen nicht nur für fünf Jahre verlängert, sondern überdies über den Wegfall des so genannten Selbstbehalts nochmals ausgeweitet werden.

Dies betreffe auch die bestehende Regelung zum "Super-Cap", der für die rund 90 besonders stromintensiven Unternehmen gelte. Diese Entlastung solle ebenfalls für die nächsten fünf Jahre fortgeführt werden und durch Entfall des Sockelbetrags ausgeweitet werden. Mit der Strompreiskompensation und dem "Super-Cap" würden die Unternehmen von den Summen entlastet, die im Zusammenhang mit emissionshandelsbedingten indirekten CO2-Kosten entständen. Das Strompreispaket wirke zusätzlich zu den bereits beschlossenen Energiepreisentlastungen für alle Bürgerinnen und Bürger und für die Wirtschaft in ihrer gesamten Breite, so die Regierung.

MBI/DJN/map/9.11.2023 

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