17.11.2023
Wasserstoff: Grobstruktur des Kernnetzes steht
Die Bundesregierung hat das Gesetz zum Wasserstoff-Kernnetz verabschiedet.

Quelle: enerNEWS-Partner ASEW

Für die wichtigsten Verbindungen eines künftigen deutschen Wasserstoffnetzes plant das Bundeswirtschaftsministerium mit einer Leitungslänge von 9.700 Kilometern. Bei der Vorstellung der Pläne sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, die künftigen Wasserstoffleitungen seien so etwas wie die Bundesautobahnen für Wasserstoff. 

Das Wasserstoffnetz wird dabei bewusst überdimensioniert ausgelegt; es hat eine Ausspeisungskapazität von 270 Terawattstunden. Für das Jahr 2030 rechnet der Bund aktuell mit einem Bedarf von 95 bis 130 Teratwattstunden. Man plane also „für die Zukunft.”

Langfristig geht der Bundeswirtschaftsminister davon aus, dass Deutschland 30 bis 50 Prozent seines Bedarfs an Wasserstoff selbst produziere. Der Rest müsse dann importiert werden. Damit sei Deutschland dann aber unabhängiger von Importen, als dies derzeit bei Öl, Gas und Steinkohle der Fall sei. 

Erfreulich für die künftigen Netzbetreiber ist, dass nachträglich nicht mehr an der Eigenkapitalrendite geschraubt wurde. Diese bleibt bei 6,69 Prozent. Den Wert bestätigte Thomas Solbach vom Bundeswirtschaftsministerium bei einem Pressetermin der Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas auf Anfrage der Zeitung Energie & Management: „Das ist im Gesetzentwurf so festgeschrieben.“ Der Zinssatz gelte zunächst bis Ende 2027, für die dann folgende Regulierungsperiode werde die Bundesnetzagentur eine neue „marktgerechte Festlegung“ vornehmen. 

Das Kernnetz soll 2032 betriebsbereit sein. Die Leitungslänge von 9.700 Kilometern sieht geplante Investitionskosten in Höhe von 19,8 Milliarden Euro vor. Rund 60 Prozent der Leitungen sollen Erdgasleitungen sein, die auf den Transport von Wasserstoff umgerüstet werden. 

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