17.11.2023
Deutschland: Neue Fristen für Preisbremsen & niedrigere Mehrwertsteuer
Der Bundestag hat die staatlichen Gas- und Strompreisbremsen über den Jahreswechsel hinaus verlängert.

Quelle: enerNEWS-Partner ASEW

Die eigentlich Ende des Jahres auslaufende Regelung wurde bis zum 31. März 2024 verlängert. Eigentlich wollte die Bundesregierung die Regelung sogar bis Ende April 2024 gelten lassen. Der Grund für die Verkürzung ist vermutlich eine Aussage der EU-Kommission. Diese muss die Verlängerung beihilferechtlich genehmigen. Und aus Brüssel kam dem Vernehmen nach das Signal, dass dies allenfalls bis zum Ende der Heizsaison erfolgen werde.

Auch die verminderte Mehrwertsteuer für Gas- und Wärmelieferungen von sieben Prozent wurde bis Ende Februar 2024 gestreckt. Ursprünglich sollte diese Steuerminderung ebenfalls Ende des Jahres enden. Auch hier hatte die Bundesregierung eigentlich mit einem Monat länger geliebäugelt.

Als Folge kommt nun vor allem auf die Gas-Grundversorger erheblicher Verwaltungsaufwand zu, sofern die Preise über dem Bremsenniveau liegen (laut dem Vergleichsportal Check24 ist das bei drei Viertel der Grundversorger der Fall). Sie müssen noch vor Jahresende die Energiepreisbremsen erst verlängern und dann folgend binnen zwei Monaten zweimal neue Preise kalkulieren und die Kunden darüber informieren. 

Deutliche Kritik übten im Vorfeld bereits VKU und BDEW. Aus den Reihen der Opposition äußerte Ralph Lenkert, energiepolitischer Sprecher der Linken-Bundestagsfraktion, gemäß der Zeitung für kommunale Wirtschaft unmissverständliche Kritik: Die jetzige Ampel-Lösung verursache „unnötige, horrende Zusatzkosten und Aufwände bei den Energieversorgungsunternehmen“. Der ganze Prozess wäre „etwas für die Redaktion [des NDR-Formats] Extra 3“ für die Rubrik „der reale Irrsinn“.

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